SATZUNG (Auszug aus der Fassung vom 16. März 1987)
§ 1 - Zweck, Gemeinnützige Tätigkeitsbasis
Der Verkehrs- und VerschönerungsVerein Lindlar e.V. verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung.
Zweck des Vereins
- die Erhaltung und Verschönerung des Ortsbildes
- die Bemühungen um den Umweltschutz
- die Förderung des Denkmal-,Natur- u. Landschaftsschutzes
Der Verein verwirklicht seine Zwecke insbesondere in der Erhaltung von denkmalwürdigen Gebäuden, Verschönerung des Ortsbildes, Säuberungsaktionen in Wald und Flur, Aufklärung der Bevölkerung – insbesondere der Jugend – über Umwelt, Natur- und Landschaftsschutz sowie über die Entstehung der Denkmäler.
§ 2 - Selbstlose Tätigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.§ 3 - Verwendung der Mittel
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 5 - Verwendung der Mittel bei Auflösung
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Gemeinde Lindlar, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.Insbesondere soll das Vermögen für die vom Verein hergestellten und wiederhergestellten Objekte verwandt werden.
§ 6 - Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder können Personen, Firmen und Institutionen werden, sofern sie die Satzung anerkennen und nach ihr handeln wollen.§ 8 – Rechte der Mitglieder
Die Mitglieder sind aufgerufen, durch Vorschläge und Anregungen die Vereinsarbeit zu fördern. Die Mitglieder nehmen an der Mitgliederversammlung teil, können Anträge zur Abstimmung stellen und sich in die Organe des Vereins wählen lassen. Siebestimmen durch Mehrheitsentscheidungen die Grundlinien des Vereins.
§ 9 - Pflichten der Mitglieder
Die ordentlichen Mitglieder sind zur Entrichtung des durch dieMitgliederversammlung festgelegten Mindestbeitrages verpflichtet.